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Der Gutachter Dr. med. K.-H. Neher kommt in seinem Gutachten zu folgendem Fazit:
„Die Effizienz der Behandlung ist nicht nur für das postakute Stadium, sondern auch für das chronische Stadium belegt.“
Sozialgericht Reutlingen, Az.: S 11 KR 2477/09 vom 31.01.2011
Er beruft sich hierbei u.a. auf einen „von Struppler et. al. verfassten Artikel über ‚Derzeitige Behandlungsverfahren zur Rehabilitation zentraler Lähmungen‘“, den er wie folgt zusammenfasst:
„Darin wird die EMG-getriggerte Elektrostimulation unter allen bisher messtechnisch evaluierten Verfahren für die Rehabilitation von Handbewegungen als am erfolgversprechendsten bewertet."
Sozialgericht Reutlingen, Az.: S 11 KR 2477/09 vom 31.01.2011
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